Wenn Sie pflegebedürftig sind, dann helfen und unterstützen wir Sie unter anderem
- beim Waschen, Baden, Duschen
- beim An- und Auskleiden
- bei Ihrer Körperpflege (Rasieren, Frisieren, Zähneputzen usw.) und bei Inkontinenz.
- bei der Essenzubereitung, helfen bei Bedarf bei der Essengabe – ebenso verabreichen wir Sondenkost.
Haben Sie bereits einen Pflegegrad beantragt?
Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für diese Leistung, gesetzlich festgelegt ist dies im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Wenn wir für Sie die Grundpflege übernehmen, dann rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse die Leistungen ab.
Wünschen Sie darüberhinaus weitere, privat zu bezahlende Leistungen, dann sprechen Sie uns bitte an, damit wir Ihnen ein Angebot machen können.
Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, unterstützen wir Sie selbstverständlich dabei. Weitere Informationen gibt es dazu unter Beratung.
Das sollten Sie über die Pflegegrade wissen:
Durch seine jahrelangen Beitragszahlungen in die Pflegeversicherung erwirbt sich jeder einen Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird.
Wenn Sie einen Antrag auf Einstufung gestellt haben, dann überprüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei seinem Besuch Ihr Pflegebedürftigkeit in vier Bereichen: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Für alle Tätigkeiten, die für die Pflege notwendig sind, setzt der MDK einen Aufwand den Bereichen unselbstständig, teilweise unselbstständig, teilweise Selbständig für eine entsprechende Einstufung. Die Pflegeversicherung gewährt dann monatliche finanzielle Hilfen, welche in folgenden Punkten beschrieben werden (Link anklicken):
Privat Versicherte erhalten statt der Pflegesachleistung eine Kostenerstattung, die aber der Höhe nach der sozialen Pflegeversicherung entspricht.
Wir haben ein paar Finanzierungsbeispiele für Sie für die Pflegegrade zusammengestellt:
- Pflegemöglichkeiten bei Pflegegrad 1
- Pflegemöglichkeiten bei Pflegegrad 2
- Pflegemöglichkeiten bei Pflegegrad 3
Die Möglichkeiten bei den Pflegegraden 4 und 5 sind nun so vielfältig, das hier eine Beispielrechnung leicht verwirren kann, daher bieten wir Ihnen grundsätzlich eine für Sie kostenlose Beratung an. Bei dem Aufnahmegespräch werden ebenfalls die Kosten von der Pflegeversicherung getragen, Sie erhalten für dieses Gespräch keine Rechnung von uns.