Die Pflegegrade ab dem 01.01.2017
Die neuen Pflegegrade ersetzten die seit 1995 bekannten 3 Pflegestufen. In der unten stehenden Tabelle geben wir Ihnen eine erste Übersicht, in welchen Pflegegrad Ihre Pflegestufe umgruppiert wird.
Durch die Einführung der Pflegegrade ist es bei den Neueinstufungen nun deutlich schwerer geworden, einen auskömmlichen Pflegegrad zu erhalten, besonders für die nur körperlich pflegebedürftigen Personen, da die Einschränkungen im Bereich der geistigen Erkrankungen mittlerweile 50 % der Begutachtung ausmachen. Leider wurde dieses bei der Berechnung der Sachleistungen nicht berücksichtig, so dass jemand, welcher aufgrund von körperlichen Erkrankung bis zum 31.12.2016 mit einer Pflegestufe wesentlich höhere Sätze erhalten hätte, als jetzt mit einem vergleichbaren Pflegegrad.
Durchaus Vorteile und Sinnvoll ist die Berücksichtigung für Personen mit geistigen wie z.B. demenzielen Erkrankungen.
Eine Übersicht für die Sach- und Geldleistungen der neuen Pflegegrade finden sie hier: Die Pflegegrade
Betreuungsleistungen:
Das bisherige Model der Betreuungsleistungen wird ebenfalls komplett geändert. Zukünftig stehen Ihnen bei jeder Pflegeeinstufung 125,00 € für Betreuungsleistungen zu, anstatt wie bisher 104/208 € monatlich.
Eine weitere große Änderung ist ab dem 01.10.2016 die Möglichkeit, Betreuungsleistungen auf Basis einer Zeitvergütung von Ihren Pflegesachleistungen zu beziehen, zusätzlich zu Ihren Betreuungsleistungen. Ab dem 01.01.2017 kommt dazu auch noch die Möglichkeit, die Hauswirtschaftliche Versorgung über eine Zeitvergütung abzurufen.
Natürlich ist es sehr schwer, alle Neuerungen im Detail hier vorzustellen, daher bieten wir Ihnen auch gerne einen individuellen Beratungstermin bei Ihnen zu Hause an. Bitte setzten Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.
Ihr Team des Krankenpflegedienstes Klingen – Leithäuser GmbH