Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Mit dem neuen Jahr (gültig ab dem 01.01.2017) werden die Pflegestufen abgeschaft und in Pflegegrade umgewandelt. Eine Beantragung bei Ihrer Pflegekasse ist nach dem 01.01.2017 möglich, ab dann wird auch erst nach dem neuen Begutachtungsassesment die Einstufung vorgenommen.
Pflegebedürftig ist nach dem neuen Assesment, wer Einschränkungen in folgenden mehreren der folgenden 6 Bereichen hat:
- Mobilität: körperliche Beweglichkeit, wie zum Beispiel das Fortbewegen innerhalb der Wohnung
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen von Personen, örtliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltag
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, Abwehr pflegerischer Maßnahmen
- Selbstversorgung: sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken sowie die Toilette selbstständig nutzen
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Medikamente selbstständig einnehmen, eigenständige Arztbesuche, Einhalten von Diätvorschriften
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen, mit anderen Menschen in Kontakt treten.
Zur Bewertung wird eine Punktescala genutzt. Die Berechnung von Minuten wird ebenso abgeschafft, ab sofort wird der Pflegegrad auf erreichte Prozente umgerechnet, welche bei der Begutachtung ermittelt werden.
Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für diese Leistung, gesetzlich festgelegt ist dies im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI). Wenn wir für Sie die Grundpflege übernehmen, dann rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse die Leistungen ab.
Gerne informieren wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch über diese neuen Möglichkeiten, aber auch über neue Schwierigkeiten. Bitte sprechen Sie uns gerne dazu an.