Wer selbst kein Pflegeexperte ist und sich plötzlich durch den Dschungel von Bestimmungen und Regelungen der Pflegegesetzgebung kämpfen muss, der braucht dringend Hilfe und Rat vom Experten.
Die Pflegeberatung ist für unsere Kunden kostenlos. Für Interessierte bieten wir eine kostenlose Beratung nach Terminabsprache in unseren Büroräumen an. Bitte haben sie Verständnis dafür, das wir eine Pflegeberatung bei Interessenten nicht kostenlos in den eigenen Räumlichkeiten durchführen können. In diesem Fall erheben wir eine Pauschale von 20,00 € pro angefangene halbe Stunde. (Ausnahme Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI, diese werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet).
Wir bieten Ihnen diese Unterstützung durch
- Beratungsbesuche
Pflegebedürftige des Pflegegrades I bis III, die sich von Angehörigen versorgen lassen, sind dazu verpflichtet, alle sechs Monate „die Beratung einer zugelassenen Pflegeeinrichtung abzurufen“ (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Für den Pflegegrad IV bis V muss man sich alle drei Monate die Beratung der Profis ins Haus holen, um „die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen“.
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Mitarbeiter der Krankenpflegegruppe Klingen/Leithäuser kommen nach Vereinbarung zu Ihnen nach Hause, begutachten die gesamte Pflegesituation und den Pflegezustand des Pflegebedürftigen, geben dazu Hilfestellung, Tipps zu Pflegehilfsmitteln und pflegefachliche Ratschläge.
- Individuelle Beratungen
Im Rahmen der Behandlungspflege leiten wir Sie an, Tätigkeiten selbst durchzuführen, z.B. eine Insulinspritze selbst zu setzen. (Nach Ärztlicher Verordnung)
- Pflegeschulungen für Angehörige
Wir bieten Schulungen, in denen Sie unter anderem über Mobilisierungs- und Lagerungsmethoden informiert werden, über Rücken schonende Transfer-Methoden, über Ernährung und Prophylaxen (z.B. Dekubitus), über Hilfsmittel, Pflegeversicherung und Recht. (§ 45, SGB XI)
- Pflegehilfsmittelberatung
Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege bekommen dann Pflegehilfsmittel, wenn die Produkte pflegerische Tätigkeiten erleichtern, Beschwerden lindern oder die eigenständige Lebensführung unterstützen. Wir können Ihnen empfehlen, was Sie brauchen, und sie bei Antragstellung und Beschaffung unterstützen.
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Die Pflegekassen stellen außerdem Pflegebetten, Rollatoren oder Hausnotrufgeräte zur Verfügung – meistens leihweise. Bei einem Kauf müssen Sie einen Anteil selbst übernehmen.
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Für Umbauten in Badezimmer oder Türverbreiterungen (für Rollstühle) erhalten Sie abhängig von Ihrem Einkommen einen Zuschuss bis zu 2.557 Euro.
- Hilfe bei Antragsstellungen aller Art
Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus 25 Jahren Beratung und Umgang mit Behörden und Kostenträgern.
- Begleitung bei MDK-Gutachten
Weil während des Gutachterbesuchs ein Spezialist mit Laien spricht, kann es naturgemäß leicht zu Missverständnissen kommen. Die meisten älteren Menschen sind außerdem dazu erzogen worden, keine Umstände zu machen.
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Das führt manchmal dazu, dass der Betroffene angibt, manche Dinge noch ganz gut selbst zu können oder er den Eindruck erwecken möchte, dass er eigentlich keine Hilfe benötigt.
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Vor dem Gutachterbesuch ist deshalb eine Beratung sinnvoll. Auch wenn eine unserer geschulten Mitarbeiterinnen während des Prüftermins anwesend ist, lassen sich mögliche Fehler in der Darstellung oder der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vermeiden.